wertpapier
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates
Recht, beispielsweise das Miteigentum an einem Unternehmen,
verbrieft.
Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig.
Eine Urkunde dient der Sichtbarmachung und als
Nachweis eines Rechtes. Vor allem in der Übertragbarkeit liegt der Charakter
des Wertpapiers. Ohne eine Urkunde kann das darin verbriefte Recht nicht
geltend gemacht werden.
Definition
Ein Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne
die Urkunde nicht geltend gemacht werden kann.
Das schweizerische Obligationenrecht definiert ein Wertpapier
anschaulich:
Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann.
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Wertpapiere können folgende Rechte verkörpern: |
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Forderungsrechte |
Geldforderung aus Sparheft, Anleihe
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Beteiligungsrechte |
Stimmrechte und/oder Vermögensrechte, (Bsp:
Aktien)
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Sachenrechte |
Schuldbrief (Eigentumsrecht an einem Grundstück) |
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Optionenrechte |
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Beispiele von Wertpapieren sind:
- Aktien
- Anteilscheine
- Verzinsliche Wertpapiere, wie z. B.
Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe,
Kassenobligationen, Rentenpapiere
- Optionsscheine
oder andere verbriefte Derivate
- Wandelanleihen
- Zertifikate