wertpapier Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privatesRecht, beispielsweise das Miteigentum an einem Unternehmen,verbrieft.Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde no

wertpapier

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise das Miteigentum an einem Unternehmen, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde dient der Sichtbarmachung und als Nachweis eines Rechtes. Vor allem in der Übertragbarkeit liegt der Charakter des Wertpapiers. Ohne eine Urkunde kann das darin verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden.

Definition

Ein Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde nicht geltend gemacht werden kann.

Das schweizerische Obligationenrecht definiert ein Wertpapier anschaulich:

Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann.

Wertpapiere können folgende Rechte verkörpern:

Forderungsrechte

Geldforderung aus Sparheft, Anleihe

Beteiligungsrechte

Stimmrechte und/oder Vermögensrechte, (Bsp: Aktien)

Sachenrechte

Schuldbrief (Eigentumsrecht an einem Grundstück)

Optionenrechte

Optionsschein

Beispiele von Wertpapieren sind:

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