wertopfertheorie
Die Wertopfertheorie ist ein steuerrechtlicher
Begriff, der in mehreren Entscheidungen des Reichsfinanzhofs
in den 1930er Jahren vorkommt.
Sie sagt aus, dass beim Bau eines Gebäudes neben der Aktivierung der
Abbruchkosten des alten Gebäudes und der Herstellungskosten des Neubaus auch
eine Aktivierung des bisherigen Buchwertes des Altbaues in Frage kommen kann.
Der geopferte Wert des Altgebäudes kann sich auch in einer Erhöhung des
Wertes des Grundstückes auswirken, welches für die Bemessungsgrundlage der Steuer
maßgeblichen Anteil hat.
Der Restwert des alten Gebäudes wird also in die Wertberechnung des neuen Gebäudes mit einbezogen.