unternehmen Als Unternehmen oder Unternehmung wird allgemein ein von Personendurchzuführendes Vorhaben bezeichnet. Im wirtschaftlichen Bereich wird seineStruktur im so genannten Geschäftsplanfestgesch

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Als Unternehmen oder Unternehmung wird allgemein ein von Personen durchzuführendes Vorhaben bezeichnet. Im wirtschaftlichen Bereich wird seine Struktur im so genannten Geschäftsplan festgeschrieben. Die Begriffe „Unternehmung“ und „Unternehmen“ werden heute meistens synonym gebraucht. Die häufig synonym verwendeten Begriffe Projekt und Firma bezeichnen spezielle Teilmengen des Unternehmensbegriffes.

In der Wirtschaft ist ein Unternehmen eine rechtlich, wirtschaftlich und finanziell selbstständige Wirtschaftseinheit mit einer eigenen Unternehmensleitung.

Rechtsbegriff

Wirtschaftsunternehmen werden in Form einer so genannten „Firma“ geführt. Der Firmenbegriff ist im § 17 HGB festgelegt und bezeichnet die juristische Benennung eines kaufmännischen Wirtschaftsbetriebes. Umgangssprachlich wird der Begriff Unternehmung dennoch oft fälschlicherweise für eine Firmierung benutzt oder er steht für eine Institution in der Gesellschaft. In Deutschland ist der Begriff Unternehmer in § 14 BGB definiert. Weiterhin definiert § 2 Abs. 1 UStG den Unternehmer, dort heißt es: „Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.“.

Es gibt jedoch keinen einheitlichen Rechtsbegriff des „Unternehmens“, da dieser Begriff je nach Zweck des Gesetzes, das ihn verwendet, unterschiedlich definiert wird.

Ein Betrieb ist hingegen eine reine „Produktionsstätte“, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt, wie beispielsweise ein Gebäude mit Maschinen. Kommt zu diesem Betrieb auch noch eine Rechtsform, die sog. Firmierung wie z. B. eine Kapitalgesellschaft („GmbH“, „AG“) bzw. ein sog. „Einzelunternehmen“ mit dem dazugehörigen Kapital in Form von Betriebsmitteln, Gebäuden, Geld, Aktien etc., so wird aus der Betriebsstätte ein Unternehmen. Die Frage, ob und wie ein solches Unternehmen auch unternehmerisch tätig wird, welche Unternehmen sie plant und verfolgt und ob sie dazu ggf. sog. Projekte durchführt, ist Gegenstand des Unternehmensbegriffes.

Unternehmensformen

Im engeren Sinne ist ein Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche oder gemeinnützige Tätigkeit ausübt. Der Begriff beschreibt also eine „Aktivität“ und zunächst keine Firma. Als Unternehmen zählen insbesondere auch jene Vorhaben, die eine handwerkliche, freiberufliche, oder handelsrechtliche Arbeit als Einzelunternehmen- oder Familienbetriebe ausüben sowie Personen- und Kapitalgesellschaften, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

Größe oder Ziel eines Unternehmens (vergl. Zielformulierung) sind für die Definition eines Unternehmens irrelevant. Ein Unternehmen grenzt sich von einem Projekt grundsätzlich dadurch ab, dass es keinen definierten Endzeitpunkt besitzt, kein einmaliges, sondern ein ständiges Vorhaben ist und die Ressourcen i. d. R. nicht von vorne herein begrenzt sind. Sehr wohl können allerdings Projekte Bestandteil eines Unternehmens sein. Im kreativen und gemeinnützigen Bereich hat sich diese Trennung jedoch nicht etabliert. Hier spricht man bei jedem Vorhaben gerne von Projekt, weil die semantisch exakte DIN-69901-Terminologie in solchen Unternehmen weitgehend unbekannt ist (siehe auch Projekt).

Rechtsformen von Unternehmen

Unternehmen werden in zweierlei Rechtsformen eingeteilt: Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer Person geführt werden, Gesellschaftsunternehmen können (müssen aber nicht) von mehreren Personen geführt werden.

Einzelunternehmen

Gesellschaftsunternehmen

Einzelunternehmen

Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften

Genossenschaften

z. B. eingetragener Kaufmann

z. B. GbR, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft

z. B. GmbH, AG

z. B. eG

 

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