unternehmen
Als Unternehmen oder Unternehmung wird allgemein ein von Personen
durchzuführendes Vorhaben bezeichnet. Im wirtschaftlichen Bereich wird seine
Struktur im so genannten Geschäftsplan
festgeschrieben. Die Begriffe „Unternehmung“ und „Unternehmen“ werden heute
meistens synonym gebraucht. Die häufig synonym verwendeten Begriffe Projekt und Firma bezeichnen
spezielle Teilmengen
des Unternehmensbegriffes.
In der Wirtschaft ist ein Unternehmen eine rechtlich, wirtschaftlich und
finanziell selbstständige Wirtschaftseinheit mit einer eigenen Unternehmensleitung.
Rechtsbegriff
Wirtschaftsunternehmen werden in Form einer so genannten „Firma“ geführt. Der
Firmenbegriff ist im § 17 HGB
festgelegt und bezeichnet die juristische Benennung eines kaufmännischen
Wirtschaftsbetriebes. Umgangssprachlich wird der Begriff Unternehmung dennoch
oft fälschlicherweise für eine Firmierung benutzt oder er steht für eine Institution
in der Gesellschaft.
In Deutschland ist der Begriff Unternehmer
in § 14 BGB definiert. Weiterhin definiert § 2 Abs.
1 UStG
den Unternehmer, dort heißt es: „Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder
berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.“.
Es gibt jedoch keinen einheitlichen Rechtsbegriff des „Unternehmens“, da
dieser Begriff je nach Zweck des Gesetzes, das ihn verwendet, unterschiedlich
definiert wird.
Ein Betrieb
ist hingegen eine reine „Produktionsstätte“, die Sachgüter oder
Dienstleistungen erstellt, wie beispielsweise ein Gebäude mit Maschinen. Kommt
zu diesem Betrieb auch noch eine Rechtsform, die sog. Firmierung wie
z. B. eine Kapitalgesellschaft („GmbH“, „AG“) bzw. ein sog.
„Einzelunternehmen“ mit dem dazugehörigen Kapital in
Form von Betriebsmitteln, Gebäuden, Geld, Aktien etc., so wird aus der
Betriebsstätte ein Unternehmen. Die Frage, ob und wie ein solches Unternehmen
auch unternehmerisch tätig wird, welche Unternehmen sie plant und verfolgt und
ob sie dazu ggf. sog. Projekte durchführt, ist Gegenstand des Unternehmensbegriffes.
Unternehmensformen
Im engeren Sinne ist ein Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform,
die eine wirtschaftliche
oder gemeinnützige Tätigkeit ausübt. Der Begriff beschreibt
also eine „Aktivität“ und zunächst keine Firma. Als Unternehmen zählen
insbesondere auch jene Vorhaben, die eine handwerkliche, freiberufliche,
oder handelsrechtliche
Arbeit als Einzelunternehmen- oder Familienbetriebe
ausüben sowie Personen- und Kapitalgesellschaften, die regelmäßig einer
wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.
Größe oder Ziel eines Unternehmens (vergl. Zielformulierung)
sind für die Definition eines Unternehmens irrelevant. Ein Unternehmen grenzt
sich von einem Projekt
grundsätzlich dadurch ab, dass es keinen definierten Endzeitpunkt besitzt, kein
einmaliges, sondern ein ständiges Vorhaben ist und die Ressourcen
i. d. R. nicht von vorne herein begrenzt sind. Sehr wohl können
allerdings Projekte Bestandteil eines Unternehmens sein. Im kreativen und
gemeinnützigen Bereich hat sich diese Trennung jedoch nicht etabliert. Hier
spricht man bei jedem Vorhaben gerne von Projekt, weil die semantisch exakte DIN-69901-Terminologie in
solchen Unternehmen weitgehend unbekannt ist (siehe auch Projekt).
Rechtsformen von Unternehmen
Unternehmen werden in zweierlei Rechtsformen eingeteilt: Einzelunternehmen
und Gesellschaftsunternehmen. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer Person
geführt werden, Gesellschaftsunternehmen können (müssen aber nicht) von
mehreren Personen geführt werden.
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Einzelunternehmen |
Gesellschaftsunternehmen |
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Einzelunternehmen |
Personengesellschaften |
Kapitalgesellschaften |
Genossenschaften |
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z. B. eingetragener Kaufmann
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z. B. eG
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