restschuldversicherung Eine Restschuldversicherung (oder Restkreditversicherung, Abk. RSV, ) ist eine zusätzliche Absicherung des Kreditnehmers sowie eine Kreditsicherheit des Kreditgebers.

restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung (oder Restkreditversicherung, Abk. RSV, ) ist eine zusätzliche Absicherung des Kreditnehmers sowie eine Kreditsicherheit des Kreditgebers.

Gegenstand der Restschuldversicherung

Der Kreditnehmer nutzt die Möglichkeit, sein Darlehen mit verschiedenen Tarifen z. B. gegen Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern. Teilweise wird auch eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit vereinbart. Die Versicherungsgesellschaft begleicht in der Regel im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens bzw. übernimmt bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Raten.

Die RSV entstand in den 1950er Jahren in den USA und fand in den 1960er Jahren ihren Weg nach Deutschland. Ursprünglich wurde gegen Zahlung eines Einmalbeitrages eine fallende Versicherungssumme (das Restdarlehen) gegen das Risiko des Ablebens versichert.

Mittlerweile werden auch laufende Beiträge vereinbart, die Versicherungssumme kann konstant bleiben und weitere Risiken können abgesichert werden.

Kritik

Schreibt die Bank nicht vor, dass zwingend eine RSV abgeschlossen werden muss, so sind die Kosten für die RSV nach deutschem Recht nicht in den Effektivzins einzurechnen. Vielfach ist es jedoch so, dass diese Kosten die Gesamtkosten des Kredites spürbar anheben.

Die Kosten für die RSV sind oftmals deutlich höher als vergleichbare Risikoversicherungen anderer Versicherer. Ein Vorteil ist allerdings die fehlende Gesundheitsprüfung der Restschuldversicherung, die es vielen Kreditnehmern erst ermöglicht, diese Gefahren abzusichern. Des weiteren kann man hier eine Gefahr wie Arbeitslosigkeit absichern.

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