rektapapier
Rektapapiere (zu lat. recta (via), auf geradem Weg, das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind Wertpapiere, die auf den Namen einer bestimmten Person lauten.
Einzig diese Person ist zur Geltendmachung des in der Urkunde verbrieften Rechts berechtigt.