quellensteuer Die Quellensteuer ist eine gebräuchliche Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der Quelle erhoben wird, aus der die Einkünfte fließen:

quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine gebräuchliche Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der "Quelle" erhoben wird, aus der die Einkünfte fließen:

Alle diese "Quellensteuern" sind im Einkommensteuergesetz geregelt; sie werden bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.

quellensteuer