nennbetrag Der Nennbetrag, auch Nennwert oder Nominalwert gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat. Er wird durch die herausgebende Institution, meistens die Nationalbank, festgeleg

nennbetrag

Der Nennbetrag, auch Nennwert oder Nominalwert gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat.

Er wird durch die herausgebende Institution, meistens die Nationalbank, festgelegt. Üblicherweise ist er auf dem Zahlungsmittel aufgedruckt, bzw. aufgeprägt. Allerdings gab es in der Vergangenheit auch Münzen auf denen kein Nominalwert aufgeprägt war, z.B. antike Münzen oder auch bei vielen neuzeitlichen Dukaten, die aber gewohnheistgemäß trotzdem einen Nennwert hatten.

Sammlermünzen (besonders Gedenkmünzen sowie alte und seltene Münzen) können einen Sammlerwert haben, der oft weit über dem Nennwert liegt. Bei Münzen aus Edelmetallen übersteigt zudem heutzutage meistens der innere Wert (Metallwert) den Nennwert.

Falls die herausgebende Stelle ein Zahlungsmittel nur eingeschränkt einlöst, die allgemeine Umlauffähigkeit nicht garantiert oder es gar für ungültig erklärt, kann der tatsächliche Wert aber auch unter dem Nennwert liegen. Der Wert, zu dem ein Zahlungsmittel in einer Transaktion tatsächlich akzeptiert wird, heißt Kurswert. Bei stabilen und regulierten Währungsverhältnissen sind der Nennwert und der Kurswert identisch; dieses ist in den meisten Industrienationen der Fall.

Den Nennwert gibt es auch bei Wertpapieren.

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