guv
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB) den wesentlichen Teil der externen Rechnungslegung eines Unternehmens.
Sie kategorisiert Erträge und Aufwendungen des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, insbesondere eines Geschäftsjahres und weist den unternehmerischen Erfolg als Unterschiedsbetrag aus.