guv Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB) den wesentlichen Teil der externen Rechnungslegung eines Unternehmens. Sie kategorisier

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Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB) den wesentlichen Teil der externen Rechnungslegung eines Unternehmens.

Sie kategorisiert Erträge und Aufwendungen des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, insbesondere eines Geschäftsjahres und weist den unternehmerischen Erfolg als Unterschiedsbetrag aus.

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