grundbesitz Grundbesitz ist der Besitz von Land, d.h. von Grundstücken oder bebauten Liegenschaften. Meistens ist jedoch mit Besitz das Eigentum gemeint, weil die Umgangssprache zwischen den beiden Be

grundbesitz

Grundbesitz ist der Besitz von Land, d.h. von Grundstücken oder bebauten Liegenschaften. Meistens ist jedoch mit "Besitz" das Eigentum gemeint, weil die Umgangssprache zwischen den beiden Begriffen nur selten unterscheidet. In diesem Sinn meint also das Wort Grundbesitzer den oder die Grundeigentümer.

Teilweise wird das Wort Grundbesitz auch einschränkend verstanden, d.h. nur für unbebaute Liegenschaften

Eintragung im Grundbuch

In den meisten Staaten wird der Grundbesitz (das Eigentum an Liegenschaften) durch entsprechende Eintragung im Grundbuch dokumentiert. In Deutschland, Österreich und anderen Staaten hat erst diese grundbücherliche Durchführung („Einverleibung“) konstitutive Wirkung.

Die Grundbücher werden vom jeweiligen Grundbuchamt geführt und mit einer gewissen Vorlaufzeit aktuell gehalten. Bei Änderungen des Grenzverlaufes oder bei Grundstücksteilungen wird eng mit dem Kataster- bzw. Vermessungsamt zusammengearbeitet.

Beim Verkauf/Kauf eines Grundstücks wird die Eigentumsübertragung noch nicht mit dem Kaufvertrag wirksam, sondern erst mit der sog. Auflassung bzw. der Aufsandungserklärung. Die Besitz- und Belastungsverhältnisse können im Regelfall im Grundbuch eingesehen und in Form eines Grundbuchsauszugs angefordert werden.

Grundbesitz kann man beleihen (Belehnung), d.h. als Sicherheit für einen Kredit benützen. Bei diesem Vorgang wird im Grundbuch eine Grundschuld oder Hypothek eingetragen, die dem Gläubiger einen bevorzugten Zugriff auf den Grundbesitz gibt, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Im Gegenzug erhält der Schuldner vergünstigte Konditionen beim Darlehen; der Zinssatz bei Hypothekarkrediten ist günstiger als z.B. bei Personalkrediten, weil die Sicherheit für die kreditgebende Bank oder Sparkasse größer ist.

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