erstrangige hypothek
Die erstrangige Hypothek steht allen anderen Hypotheken voran Sie ist somit im Falle einer zwangsweisen Verwertung eines mit Hypotheken belasteten Grundstück am werthaltigsten, da diese zuerst mit erzielten Erlösen bedient/getilgt wird.
Eine Hypothek (griech.:„Unterpfand“) ist ein beschränktes, dingliches Recht an einem Grundstück. Sie erlaubt es dem Hypothekengläubiger, sich aus dem Grundstück durch dessen Verwertung zu befriedigen.
Die Hypothek zählt damit zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt. Außerhalb der juristischen Fachsprache wird daher häufig nicht nur das Grundpfandrecht, sondern auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet.
Im übertragenen Sinn wird das Wort Hypothek ebenfalls als Synonym für eine besondere Belastung verwendet.