besicherung Durch die Besicherung wird bei der Kreditvergabe Wert auf die nachhaltige Fähigkeit des Kreditnehmers gelegt, die Zinsen und Tilgungen aus laufenden Einkünften (bei Firmen: Cash Flow)

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Durch die Besicherung wird bei der Kreditvergabe Wert auf die nachhaltige Fähigkeit des Kreditnehmers gelegt, die Zinsen und Tilgungen aus laufenden Einkünften (bei Firmen: Cash Flow) erbringen zu können. Insbesondere bei mittel- und langfristigen Krediten, also mit Laufzeiten von über sechs Monaten, wird die Stellung von Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer notwendig. In Hinblick auf ihre Verwertbarkeit unterscheidet man:

  • "weiche Sicherheiten": Patronatserklärungen, Positivreverse, Bürgschaften
  • "harte/dingliche Sicherheiten": insbesondere Grundpfandrechte, Bardeckung, Verpfändung von Guthaben oder Effekten.
  • Harte Sicherheiten können nach den Basel II-Regeln risikomindernd einen geringeren Eigenkapitaleinsatz der Bank mit sich bringen.

Ferner können in den Kreditverträgen

  • "globale Besicherung" für mehrere Kreditverhältnisse aus einer Bank/Kundenbeziehung sowie
  • "Spezialsicherheiten" nur für einen einzelnen Kredit

vereinbart werden.

Siehe auch: Kreditsicherung

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