baukosten Bei den Baukosten unterscheidet man bei diesen Gesamtkosten zwischen Anschaffungs- oder Erwerbskosten der bereits fertig gestellter Gebäude und den Herstellungskosten eines Neubaus. Diese K

baukosten

Bei den Baukosten unterscheidet man bei diesen Gesamtkosten zwischen Anschaffungs- oder Erwerbskosten der bereits fertig gestellter Gebäude und den Herstellungskosten eines Neubaus. Diese Kosten müssen durch Fremd- oder Eigenkapital gedeckt werden. Zu Anschaffungs- und Erwerbskosten gehören: Kaufpreis, Renovierungs- und Modernisierungskosten sowie sonstige Nebenkosten wie z.B. Gerichtskosten, Notarkosten und Maklerkosten. Bei Neubauten kommen noch dazu Grundstückskosten, die Kosten für den kompletten Bau sowie Baunebenkosten (Ingenieur - und Architektenkosten usw.).

Im Steuerrecht werden nur die Kosten als Herstellungskosten bezeichnet die abschreibungsfähig sind.

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