arbeitsentgeld
Das Arbeitsentgelt ist der Betrag, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet. Innerhalb der Schweiz, ansonsten selten, wird der Begriff Salär für eine geldwerte Entlohnung verwendet.
Historisch, jedoch nicht juristisch, werden zwei Formen des Entgelts unterschieden, das Gehalt eines Angestellten und der Lohn eines Arbeiters. Umgangssprachlich werden Lohn, Entgelt, Gehalt, Salär und Vergütung oft gleichgesetzt. Auch heute wird jedoch „Gehalt“ hochsprachlich nur und umgangssprachlich meist für ein monatlich gleich bleibendes Arbeitsentgelt benutzt, während ein Arbeitsentgelt, das auf Stundenbasis berechnet wird und deshalb jeden Monat schwankt, immer bzw. meist nur mit „Lohn“ bezeichnet wird.
Man redet also auch umgangssprachlich fast ausschließlich von einem „Stundenlohn“, praktisch aber nie von einem „Stundengehalt“. Früher gab es auch einen Tageslohn (und den „Tagelöhner“, vorwiegend für Hilfsarbeiten in der Landwirtschaft) sowie einen „Wochenlohn“ (auf Stundenbasis berechneter Abrechnungszeitraum für Arbeiter mit Barauszahlung jeden Freitag bei Arbeitsschluss; üblich bis in die Mitte des 20. Jhd.).