Sparkasse.htm In Deutschland sind Sparkassenöffentlich-rechtliche Kreditinstitute nach § 1 Kreditwesengesetz(KWG), die auf Grund der Sparkassengesetze der Bundesländer und der dazufür jede einzelne Sp

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In Deutschland sind Sparkassen öffentlich-rechtliche Kreditinstitute nach § 1 Kreditwesengesetz (KWG), die auf Grund der Sparkassengesetze der Bundesländer und der dazu für jede einzelne Sparkasse erlassenen Satzung Bankgeschäfte betreiben.

Die Bezeichnung Sparkasse ist nach § 40 KWG gesetzlich geschützt.

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