Garantie
Die Garantie ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall
Garantie im Endkundengeschäft
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
- Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
- Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty)
Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Hersteller. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum "garantiert" wird. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Die Garantie im Handelsgeschäft
Im Handelsgeschäft tritt eine Garantie mit Namen Bankgarantie oder Auslandsgarantie auf. Sie deckt im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr Erfüllungsrisiken ab. Sie dokumentiert, dass der Begünstigte eine vertraglich vereinbarte Leistung (z.B. Zahlung, Lieferung, Dienstleistung) von einem Dritten erhält. Bei Nichterfüllung ist der festgelegte Betrag der Garantie in Anspruch zu nehmen. Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen drei Arten von Bankgarantien:
- Bietungsgarantie (Tender Guarantee oder Bid Bond)
- Anzahlungsgarantie (Advance Payment Guarantee)
- Liefer- und Leistungsgarantie, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantie (Delivery Guarantee, Performance Guarantee, Warranty Obligations Guarantee)
Weiterhin unterscheidet man zwischen einer
- Direktgarantie und einer
- indirekten Garantie