Erwerbskosten
Als Erwerbskosten oder Anschaffungskosten werden alle beim Erwerb eines Grundstückes anfallenden Kosten, z. B. Maklerprovision, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für Bodenuntersuchungen bezeichnet.
Im Allgemeinen spricht man nur bei einem bereits bestehenden Gebäude von Erwerbskosten, bei einem Neubau nennt man diese Herstellungskosten.