Eigentum
Eigentum ist die rechtliche Zuordnung einer Sache zu einer Person oder Institution im Sinne eines ausschließlichen und absoluten (also gegenüber Jedermann geltenden) Verfügungsrechtes.Die Eigentumsordnung einer Gesellschaft regelt, wer über was verfügen darf. Sie ist damit von fundamentaler Bedeutung für das gesamte soziale Leben. So hängt von der Größe meines Eigentums u. a. ab, was ich an Sachgütern und persönlichen Diensten verbrauchen kann und wie abhängig ich von anderen bin.
Mit der Eigentumsordnung ist ein Großteil der möglichen Konflikte zwischen Menschen normativ geregelt: In einer Gesellschaft ohne abgegrenztes Eigentum gibt es bei allen Gütern, die nicht im Überfluss vorhanden sind, entweder Streit oder es bedarf einer Regelung, wer wann welches Gut benutzen oder verbrauchen darf.
Allerdings bedeutet die normative Regelung eines Konfliktes noch nicht, dass dieser damit aus der Welt geschafft ist, wie die Verstöße gegen das Eigentumsrecht zeigen. Besonders im Falle eines Monopols, wo sich allgemein benötigte Güter in der Hand eines privaten Eigentümers befinden, bedeutet die Rechtmäßigkeit des Eigentums noch keine Entschärfung des Konfliktes.
Mit dem Eigentum ist schließlich ein neuer Konflikt entstanden: der Konflikt zwischen arm und reich. Je ungleicher das Eigentum in einer Gesellschaft auf die Individuen und Familien verteilt ist, umso schärfer ist dieser Konflikt.
Wenn das zeitweise Überlassen von Eigentum gegen Entgelt erlaubt ist, kann es zu einer Verschuldung kommen, falls das geliehene Eigentum zuzüglich dem Entgelt nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben werden kann. Mit dieser verschärften Form der Armut entsteht ein Konflikt zwischen Gläubigern und Schuldnern.
Manche Konflikte lassen sich gar nicht durch Abgrenzung von Verfügungsbereichen in Form von Eigentumsrechten regeln, wie z. B.:
- nachteilige Auswirkungen über die Eigentumsgrenzen hinweg (A pflanzt auf seinem Grundstück Bäume und B fehlt dadurch auf seinem Grundstück der Sonnenschein) oder
- die Existenz von Gütern, von deren Nutzung andere nicht ausgeschlossen werden können (A baut sich einen Deich gegen Hochwasser und sein Nachbar B genießt damit ebenfalls den Schutz des Deiches).
Eigentumsordnungen lassen sich vor allem danach unterscheiden, welche Arten von Objekten privates Eigentum werden dürfen und welche nicht:
- Ist privates Eigentum an andern Menschen zulässig? (Sklaverei, Leibeigenschaft),
- Ist privates Eigentum an Herrschaftspositionen zulässig? (Erblicher Adel, Dynastie),
- Ist privates Eigentum an Produktionsmitteln und Infrastruktureinrichtungen wie Grund und Boden, Fabriken, Brücken, Straßen etc. zulässig? (Kapitalismus).
Außerdem ergeben sich wesentliche Unterschiede zwischen den Eigentumsordnungen durch die unterschiedlich gestalteten Eingriffsrechte der politischen Instanzen in die privaten Eigentumsrechte (Besteuerung des Eigentums, seiner Veräußerung und seiner Vererbung, Regelung von Enteignung und der entsprechenden Entschädigung, Sozialpflichtigkeit des Eigentums).
Letztlich entscheidender Vorzug des Eigentums ist die Erzeugung einer starken Motivation des Eigentümers zu schonendem und sparsamen Gebrauch von Gütern (Erhaltung des Eigentums) und zur Schaffung neuer Güter (Vergrößerung des Eigentums).
Wenn sich dagegen jeder - unabhängig vor seinen Arbeitsbemühungen - aus dem großen Topf bedienen kann, dann fehlt es in der Regel am nötigen Anreiz zum Arbeiten, Sparen, Investieren, Lernen oder Erfinden.